Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
11.06.2025
Sonstiges
22.07.2022
Sonstiges
03.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.11.2020
Termine
07.04.2020
Termine
02.03.2020
Eröffnungen
27.12.2019
Sicherungsmaßnahmen
11.12.2019
Sicherungsmaßnahmen
09.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.06.2018 bis zum 31.12.2018
03.07.2018
Neueintragungen